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Sunday, 18. January 2009 |
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Satzung des Netzwerks der Queer Football Fanclubs (QFF)
1. Ziele
1.1 Toleranz: Wir stehen ein für ein tolerantes Miteinander und wenden uns gegen jede Diskriminierung, insbesondere aufgrund der sexuellen Orientierung.
1.2 Integration: Wir streben die Integration in die Fanszenen der einzelnen Vereine an und stehen für ein faires, vereinsübergreifendes Miteinander.
1.3 Vernetzung: Wir fördern Informations- und Meinungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene, bei regelmäßigen Treffen der Fanclubs und -gruppen.
1.4 Unterstützung: Wir unterstützen schwule, lesbische, bisexuelle und transidentische Fußballfans bei der Gründung und Weiterentwicklung von Fanclubs.
1.5 Sichtbarkeit: Wir schaffen Sichtbarkeit durch Planung, Koordinierung und Durchführung gemeinsamer Aktionen und sind Ansprechpartner.
2. Aufnahme, Austritt und Ausschluss
2.1 Jeder Fußball-Fanclub, der sich zu den Zielen der QFF bekennt, kann den Antrag auf Aufnahme in das QFF-Netzwerk stellen. Über den Antrag entscheidet vorläufig der Sprecherrat. Die endgültige Entscheidung trifft die Vollversammlung beim dem Antrag folgenden Treffen.
2.2 Jeder Fanclub des Netzwerkes kann jederzeit schriftlich seinen Austritt erklären. Der Austritt wird sofort wirksam.
2.3 Jeder aufgenommene Fanclub kann bei Verstößen gegen die Ziele von QFF oder schädigendem Verhalten gegen das Netzwerk durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit bei der Vollversammlung ausgeschlossen werden.
3. Treffen/Vollversammlung
3.1 Mindestens einmal pro Kalenderjahr muss eine Vollversammlung stattfinden, bei der über alle relevanten Themen diskutiert und entschieden wird.
3.2 Zum Schluss jeder Vollversammlung wird der Versammlungsort und
-zeitpunkt der nächsten Vollversammlung vereinbart.
3.3 Jeder Fanclub benennt einen Stimmberechtigten. Dessen Stimme zählt bei den Abstimmungen.
3.4 Die Treffen werden durch ein Freizeit-Rahmenprogramm begleitet.
4. Der Sprecherrat
4.1 Der Sprecherrat setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen und wird von der Vollversammlung gewählt.
4.2 Der Sprecherrat bestimmt aus seinen Reihen den Pressesprecher. Dieser vertritt die QFF nach außen.
4.3 Das Ziel ist es, dass möglichst viele Staaten, aus denen sich QFF zusammensetzt, im Rat vertreten sind.
4.4 Der Sprecherrat bereitet in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gastgebern die Treffen inhaltlich vor. Er moderiert sie vor Ort oder organisiert die Moderation sowie das Protokoll. Der Sprecherrat sammelt die Themen und erstellt im Vorfeld der Treffen eine Tagesordnung. Dazu stellt er die Arbeitspapiere im Internet-Forum zur Diskussion.
4.5 Der Sprecherrat betreibt zwischen den Treffen die Nachverfolgung der Beschlüsse.
4.6 Initiativen der Fanclubs werden beraten und unterstützt. Der Sprecherrat ist Ansprechpartner für Fanclubs bei Konflikten.
4.7 Der Sprecherrat koordiniert die Vertretung der QFF nach außen und betreut die Internetpräsenz. Er hält in QFF-Angelegenheiten Kontakt zu Verbänden und Vereinen.
4.8 Die Amtsdauer jedes Rates beträgt 2 Jahre. Die Amtszeit verlängert sich automatisch bis zum nächsten Treffen, bei dem ein neues Mitglied des Sprecherrates gewählt wird.
5. Finanzierung/Beiträge
5.1 Falls Finanzierungsbedarf besteht, wird projektbezogen entschieden.
6. Geltungsdauer
6.1 Diese Satzung wurde am 17. Januar 2009 in Bovenden beschlossen
6.2 Sie ist unbefristet gültig und kann nur durch die Vollversammlung mit mindestens zwei Drittel der Stimmen geändert werden.
Bovenden, 17. Januar 2009
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Die Queer Football Fanclubs sind die schwul-lesbischen Fußball-Fanclubs. Mehr...
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